Mit dieser Art des Ultraschalls lassen sich schnell und schonend innere Organe im Beckenbereich der Frau untersuchen. Diese Untersuchung ermöglicht eine organerweiternde Beurteilung der inneren weiblichen Geschlechtsorgane, welche der reinen Tastuntersuchung wie es im Rahmen der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchung vorgesehen ist einen deutlichen diagnostischen Mehrwert. Mit einem dünnen stabförmigen Schallkopf, der in die Scheide eingeführt wird, untersuche ich beispielsweise die Harnblase, Eierstöcke, Gebärmutter oder Eierleiter der Patientin und kann so eventuelle Erkrankungen schnell erkennen und behandeln.
Die vaginale Ultraschall-Untersuchung ist bei Ärzten sehr anerkannt, denn sie liefert aufgrund des direkten Kontaktes mit den Organen unheimlich scharfe und detaillierte Bilder. So lassen sich Zysten, Wunderungen und Entzündungen gut erkennen. Auch bei einer vermuteten Schwangerschaft ist die vaginale Ultraschall-Untersuchung beim Frauenarzt die erste Wahl.
Die Ultraschalluntersuchung der Unterleibsorgane zur Krebsfrüherkennung wird von den Krankenkassen leider nicht übernommen, obwohl das seit langem eine Forderung der FrauenärztInnen ist.
Wenn Sie es wünschen, können wir Ihnen die Ultraschalluntersuchung des Unterleibs (Vaginalsonographie) als individuelle Gesundheitsleistung (IGEL, Selbstzahlerleistung) zusätzlich bei der Krebsfrüherkennungsuntersuchung anbieten.
Die Untersuchung der Brust mithilfe Ultraschall ist eine sinnvolle Erweiterung der Krebsfrüherkennungsuntersuchung. Ein auffälliger und beunruhigender Tastbefund kann eventuell mit dieser Methode ohne großen Aufwand und ohne Strahlenbelastung abgeklärt werden. Wir empfehlen, den Brustultraschall etwa ab dem 36. Lebensjahr als Vorsorgemaßnahme, die dann auch selbst bezahlt werden muss, durchführen zu lassen.
Falls Sie eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung wünschen, bitten wir um Mitteilung vor der Untersuchung an der Anmeldung.